Urheberrechtsquiz bei der #webcon2012

Große Ereignisse werden ihre Schatten voraus – im Moment sitze ich gerade eifrig an der Vorbereitung meiner Session bei der #webcon2012.
Zur Vorbereitung und Einstimmung wurden mir ein paar Fragen gestellt – das kurze „Interview“ ist hier zu finden. Meine Quizfragen habe ich gestern auch schon an das Orgateam geschickt – aber natürlich muß ich jetzt auch noch die Antworten vorbereiten und überlegen, auf welche spannenden „Nebengleise“ wir geraten werden!

Ich freue mich auf die #webcon2012 und auf viele gute Gespräche mit alten und neuen Kontakten!

Urheberrechtsquiz beim Barcamp Siegen #bcsi

Am 30.09.2012 war ich beim Barcamp Siegen #bcsi und habe dort mein Urheberrechtsquiz als Session angeboten. Mir hat die Session sehr viel Spaß gemacht und ich bedanke mich für Eure intensive Mitarbeit – ich finde, wir haben viele spannende Themen gestreift.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Fragen und Antworten, die wir am 30.09. beim #bcsi besprochen haben!

Urheberrecht ZF – bcsiakt

 

Quizfrage #7

Ich lese gerne und viel – sowohl Romane, Klassiker als auch viele Sach- und Fachbücher aus unterschiedlichen Bereichen. Gerade zu Besprechungen nehme ich immer mal wieder ein aus meiner Sicht passendes Buch mit (wobei ich mich selten mit einem einzigen Buch begnüge). Vor ein paar Tagen hatte ich eine interessante Besprechung, wo es um die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen ging. Natürlich hatte ich auch zu diesem Thema ein passendes Buch dabei, nämlich „Business Model Generation„. Dieses Buch begeisterte auch meine zwei Gesprächspartnerinnen! Daher kam folgende Frage: kannst Du die Seiten, wo die einzelnen Bausteine beschrieben werden (Seiten 25 bis 45 von insgesamt ca. 280 Seiten) scannen und uns mailen? Ja, und hier kommen Sie/kommt Ihr ins Spiel: Was meinen Sie/meint Ihr: darf ich die Seiten scannen und meinen beiden Gesprächspartnerinnen mailen?

Ich bin gespannt auf Ihre/Eure Einschätzung und freue mich auf Abstimmungen, Kommentare und Anmerkungen!

Antwort Quizfrage #6

Erst einmal danke an alle, die abgestimmt und/oder kommentiert haben (und natürlich auch an alle still Mitlesenden). Das Abstimmungsergebnis war diesmal eindeutig: alle sagen „ja, das darf ich“. Leider ist es nicht ganz so einfach!
Man könnte meinen, daß das von mir geschilderte Beispiel unter die sogenannte „Panoramafreiheit“ fällt. Diese Panoramafreiheit ergibt sich aus § 59 UrhG. Aber wenn wir uns den Text von § 59 UrhG etwas genauer anschauen, dann können wir schon die kleine „Falle“ entdecken, denn dort steht nämlich „zulässig ist es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden …..“. Was heißt das nun für unsere Frage?
Also: ich stehe irgendwo auf einer Straße/auf einem Platz und mache ein Foto von einem Gebäude? Ja, ist ok.
Ich stehe auf einer Leiter und mache ein Foto von einem Gebäude? Nein, ist nicht ok – ich muß das Foto ohne Hilfsmittel machen können (das ist übrigens der Punkt, wo das Thema „Google Streetview“ spannend wird – die Kamera war meines Wissens „etwas“ höher …..).
Ich stehe in einem anderen Gebäude und mache das Foto? Ich darf zwar ein – privates – Foto machen, dieses aber nicht veröffentlichen/verbreiten etc. Der BGH hat im Jahr 2003 im Hinblick auf das Hundertwasserhaus in Wien genau diese Frage entschieden. Ein Fotograf hatte von einer gegenüberliegenden Wohnung aus das Haus fotografiert – laut BGH fällt dies nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 UrhG, die Zustimmung des Urhebers war folglich notwendig.

Quizfrage #6

Gelegentlich fahre ich von Wuppertal auch mal nach Düsseldorf. In den letzten Jahren sind im „Medienhafen“ ganz tolle neue Gebäude entstanden, die ich im Rahmen einer Stadtführung sogar schon etwas ausführlicher bewundern konnte. Vor ein paar Wochen war ich nun – aufgrund einer Veranstaltung, zu der ich eingeladen war – in einem Gebäude am Rande des Medienhafens und hatte von dort aus einen tollen Blick auf viele dieser neuen und spektakulären Gebäude – ein richtiges „Panoramabild“. Wie ist es? Darf ich von dieser Aussicht (wenn ich mal wieder dorthin eingeladen werde) Fotos machen und diese Fotos veröffentlichen?

Ja oder nein? Was meinen Sie/meint Ihr? Ich freue mich auf Ihre/Eure Teilnahme an der Abstimmung, Fragen und Kommentare!

Antwort Quizfrage #5

Diesmal hat es leider länger gedauert, bis ich die Antwort (und auch die nächste Frage) einstellen konnte – aber manchmal sind andere Dinge wichtiger!
Jetzt aber zur Antwort: Eigentlich stecken zwei Fragen in der Quizfrage #5.
(1) Darf ich solche Fotos machen?
(2) Darf ich diese Fotos veröffentlichen?

Die Antworten fallen – leider – auseinander. Ich darf die Fotos zwar machen, aber – und das ist ganz wichtig – ich darf sie nicht veröffentlichen. Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Von dieser Grundregel gibt es nur wenige Ausnahmen – diese sind in § 23 KUG geregelt. Keine dieser Ausnahmen paßt auf meinen in Quizfrage #5 geschilderten Fall. Daher ist für eine Veröffentlichung (und das Hochladen und Einstellen in soziale Netzwerke wie z.B. Twitter, Facebook ist eine Veröffentlichung) grundsätzlich eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig!

Quizfrage #5

Ich fahre relativ viel Bus und Bahn. Dabei gibt es gelegentlich Situationen, die irgendwie witzig sind und die ich gerne als Foto festhalten und zur Erheiterung twittern möchte (z.B. witzig bekleidete Menschen oder Menschen, die unter „passenden“ Plakaten sitzen). Darf ich solche Fotos machen und veröffentlichen?

Wie immer freue ich mich auf Ihre/Eure Abstimmung, Fragen und Kommentare.

Antwort Quizfrage #4

Endlich mal etwas, das ich tatsächlich machen darf ….. , denn gemäß § 59 UrhG darf ich ein Werk, das sich an einem öffentlichen Platz befindet (und das ist bei dem von mir ausgesuchten Kunstwerk tatsächlich so) fotografieren und auch öffentlich wiedergeben. Das zugrundeliegende Recht wird oft auch als „Straßenbildfreiheit“ oder „Panoramafreiheit“ bezeichnet.

Antwort Quizfrage #3

Auf den ersten Blick sieht die Antwort auf diese Frage einfach und klar aus. Das Abstimmungsergebnis (100% für „nein, das darf ich nicht“) zeigt das deutlich. Grundsätzlich ist diese Antwort auch – erst einmal – richtig: Ich darf einen Ausschnitt (selbst wenn er kurz ist) aus einem Text/Werk nicht einfach „übernehmen“. Dies haben wir schon im Rahmen der letzten beiden Fragen geklärt. Es ist auch richtig, daß ich im Falle eines Zitats die Quelle angeben muß – dies ergibt sich schon aus § 63 Urheberrechtsgesetz. Ein Zitieren ohne Quellenangabe ist damit nicht erlaubt.

Aber: sind wir damit schon am Ende dieser Antwort angekommen?
Nein, denn sonst wäre diese Frage relativ einfach gewesen! Tückisch ist nämlich folgende Tatsache: Mehrere Fragen in den Fragebögen von Max Frisch lauten einfach nur „Warum?“. Heißt dies nun, daß ich die Frage „Warum?“ nicht mehr verwenden darf?
Wohl kaum, aber es ist trotzdem eine „Einladung“ über diese Frage und die „Tücken“ des Urheberrechts nachzudenken!