Endlich mal etwas, das ich tatsächlich machen darf ….. , denn gemäß § 59 UrhG darf ich ein Werk, das sich an einem öffentlichen Platz befindet (und das ist bei dem von mir ausgesuchten Kunstwerk tatsächlich so) fotografieren und auch öffentlich wiedergeben. Das zugrundeliegende Recht wird oft auch als „Straßenbildfreiheit“ oder „Panoramafreiheit“ bezeichnet.