Antwort Quizfrage #5

Diesmal hat es leider länger gedauert, bis ich die Antwort (und auch die nächste Frage) einstellen konnte – aber manchmal sind andere Dinge wichtiger!
Jetzt aber zur Antwort: Eigentlich stecken zwei Fragen in der Quizfrage #5.
(1) Darf ich solche Fotos machen?
(2) Darf ich diese Fotos veröffentlichen?

Die Antworten fallen – leider – auseinander. Ich darf die Fotos zwar machen, aber – und das ist ganz wichtig – ich darf sie nicht veröffentlichen. Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Von dieser Grundregel gibt es nur wenige Ausnahmen – diese sind in § 23 KUG geregelt. Keine dieser Ausnahmen paßt auf meinen in Quizfrage #5 geschilderten Fall. Daher ist für eine Veröffentlichung (und das Hochladen und Einstellen in soziale Netzwerke wie z.B. Twitter, Facebook ist eine Veröffentlichung) grundsätzlich eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig!

Quizfrage #5

Ich fahre relativ viel Bus und Bahn. Dabei gibt es gelegentlich Situationen, die irgendwie witzig sind und die ich gerne als Foto festhalten und zur Erheiterung twittern möchte (z.B. witzig bekleidete Menschen oder Menschen, die unter „passenden“ Plakaten sitzen). Darf ich solche Fotos machen und veröffentlichen?

Wie immer freue ich mich auf Ihre/Eure Abstimmung, Fragen und Kommentare.

Antwort Quizfrage #4

Endlich mal etwas, das ich tatsächlich machen darf ….. , denn gemäß § 59 UrhG darf ich ein Werk, das sich an einem öffentlichen Platz befindet (und das ist bei dem von mir ausgesuchten Kunstwerk tatsächlich so) fotografieren und auch öffentlich wiedergeben. Das zugrundeliegende Recht wird oft auch als „Straßenbildfreiheit“ oder „Panoramafreiheit“ bezeichnet.

Antwort Quizfrage #3

Auf den ersten Blick sieht die Antwort auf diese Frage einfach und klar aus. Das Abstimmungsergebnis (100% für „nein, das darf ich nicht“) zeigt das deutlich. Grundsätzlich ist diese Antwort auch – erst einmal – richtig: Ich darf einen Ausschnitt (selbst wenn er kurz ist) aus einem Text/Werk nicht einfach „übernehmen“. Dies haben wir schon im Rahmen der letzten beiden Fragen geklärt. Es ist auch richtig, daß ich im Falle eines Zitats die Quelle angeben muß – dies ergibt sich schon aus § 63 Urheberrechtsgesetz. Ein Zitieren ohne Quellenangabe ist damit nicht erlaubt.

Aber: sind wir damit schon am Ende dieser Antwort angekommen?
Nein, denn sonst wäre diese Frage relativ einfach gewesen! Tückisch ist nämlich folgende Tatsache: Mehrere Fragen in den Fragebögen von Max Frisch lauten einfach nur „Warum?“. Heißt dies nun, daß ich die Frage „Warum?“ nicht mehr verwenden darf?
Wohl kaum, aber es ist trotzdem eine „Einladung“ über diese Frage und die „Tücken“ des Urheberrechts nachzudenken!