Urheberrechtsquiz – was ist das überhaupt?

Im Mai 2012 ging es los: beim Twittwoch Ruhr am 23.05.2012 habe ich mein erstes Urheberrechtsquiz präsentiert. Ich sollte einen „Vortrag“ zum Thema Urheberrecht halten. Ich habe sofort zugesagt und dann etwas länger über Form und Inhalt meines Vortrags nachgedacht. Kurz nach den vielen guten Vorträgen auf der re:publica in Berlin wollte ich den interessierten und versierten Besuchern des Twittwoch Ruhr nicht einfach „etwas erzählen“. Ich wollte das Thema „ganz anders“ angehen.

In einer schlafarmen Nacht entwickelte ich eine Grundidee: ein Quiz! Die Grundidee habe ich in den nachfolgenden Tagen konkret herausgearbeitet und mit diesem Konzept arbeite ich noch heute. Grob könnte man das Konzept wie folgt skizzieren:
– ich verteile rote und grüne Kärtchen an alle Anwesenden (manchmal gibt es zusätzlich auch Gummibärchen)
– ich erkläre kurz, was es mit den Kärtchen auf sich hat
– ich stelle eine (aus meiner Sicht) urheberrechtlich relevante Frage (ein Fragenbeispiel gibt es hier)
– ich bitte die Anwesenden mit einer roten (nein) oder grünen (ja) Karte zu entscheiden, ob „das“, was ich da gerade gefragt habe, „geht“ – also ob man es (aus rechtlicher Sicht) machen darf.
Ja, und dann geht es los! Denn natürlich müssen die „Mitspieler“ auch begründen, warum sie sich für grün oder rot entschieden haben. Und natürlich kann man jede Frage auch variieren.

Schon beim allerersten Urheberrechtsquiz durfte ich spannende Gespräche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erleben. Ausgehend von meiner Startfrage haben wir haben gemeinsam über viele interessante Fragen diskutiert, Situationen aus unterschiedlichen (rechtlichen) Aspekten beleuchtet und durchaus auch „irrige Annahmen“ richtig gestellt. Mein (mutiger) Testlauf hat sich zu einem „Eckpfeiler“ meiner Vortrags- und Workshoptätigkeit entwickelt. In den letzten zwei Jahren habe ich immer wieder an unterschiedlichen Orten und mit jeweils neuen Fragen das Thema Urheberrecht „anders“ vermittelt. Neu ist das Urheberrechtsquiz jetzt nicht mehr, aber mir macht es immer noch Spaß und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch.

Quizfrage #8

Am Samstag habe ich den Weihnachtsmarkt in Köln besucht. Schon am Wuppertaler Hauptbahnhof sind mir ein paar „Weihnachtsmarktreisende“ aufgefallen, die sehr lustige „Kopfbedeckungen“ trugen – nämlich Rentiergeweihe aus rotem Plüsch, im Zug saßen dann auch noch Reisende mit leuchtenden Nikolausmützen. Leider hatte ich mein Smartphone nicht dabei, sonst hätte ich ein paar Fotos gemacht. Nachher werde ich den Wuppertaler Weihnachtsmarkt besuchen und bestimmt laufen da auch ein paar Menschen mit diesen lustigen Kopfbedeckungen herum. Darf ich die Weihnachtsmarktbesucher mit den roten Plüschrentiergeweihen fotografieren und die Fotos dann sowohl twittern als auch online (z.B. bei flickr) einstellen?
Ja oder nein? Hier geht es zur Abstimmung – aber ich freue mich natürlich auch über Kommentare hier im Blog oder bei Twitter!

Urheberrechtsquiz bei der #webcon2012

Große Ereignisse werden ihre Schatten voraus – im Moment sitze ich gerade eifrig an der Vorbereitung meiner Session bei der #webcon2012.
Zur Vorbereitung und Einstimmung wurden mir ein paar Fragen gestellt – das kurze „Interview“ ist hier zu finden. Meine Quizfragen habe ich gestern auch schon an das Orgateam geschickt – aber natürlich muß ich jetzt auch noch die Antworten vorbereiten und überlegen, auf welche spannenden „Nebengleise“ wir geraten werden!

Ich freue mich auf die #webcon2012 und auf viele gute Gespräche mit alten und neuen Kontakten!

Urheberrechtsquiz beim Barcamp Siegen #bcsi

Am 30.09.2012 war ich beim Barcamp Siegen #bcsi und habe dort mein Urheberrechtsquiz als Session angeboten. Mir hat die Session sehr viel Spaß gemacht und ich bedanke mich für Eure intensive Mitarbeit – ich finde, wir haben viele spannende Themen gestreift.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Fragen und Antworten, die wir am 30.09. beim #bcsi besprochen haben!

Urheberrecht ZF – bcsiakt

 

Antwort Quizfrage #5

Diesmal hat es leider länger gedauert, bis ich die Antwort (und auch die nächste Frage) einstellen konnte – aber manchmal sind andere Dinge wichtiger!
Jetzt aber zur Antwort: Eigentlich stecken zwei Fragen in der Quizfrage #5.
(1) Darf ich solche Fotos machen?
(2) Darf ich diese Fotos veröffentlichen?

Die Antworten fallen – leider – auseinander. Ich darf die Fotos zwar machen, aber – und das ist ganz wichtig – ich darf sie nicht veröffentlichen. Gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Von dieser Grundregel gibt es nur wenige Ausnahmen – diese sind in § 23 KUG geregelt. Keine dieser Ausnahmen paßt auf meinen in Quizfrage #5 geschilderten Fall. Daher ist für eine Veröffentlichung (und das Hochladen und Einstellen in soziale Netzwerke wie z.B. Twitter, Facebook ist eine Veröffentlichung) grundsätzlich eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig!

Quizfrage #5

Ich fahre relativ viel Bus und Bahn. Dabei gibt es gelegentlich Situationen, die irgendwie witzig sind und die ich gerne als Foto festhalten und zur Erheiterung twittern möchte (z.B. witzig bekleidete Menschen oder Menschen, die unter „passenden“ Plakaten sitzen). Darf ich solche Fotos machen und veröffentlichen?

Wie immer freue ich mich auf Ihre/Eure Abstimmung, Fragen und Kommentare.

Antwort Quizfrage #4

Endlich mal etwas, das ich tatsächlich machen darf ….. , denn gemäß § 59 UrhG darf ich ein Werk, das sich an einem öffentlichen Platz befindet (und das ist bei dem von mir ausgesuchten Kunstwerk tatsächlich so) fotografieren und auch öffentlich wiedergeben. Das zugrundeliegende Recht wird oft auch als „Straßenbildfreiheit“ oder „Panoramafreiheit“ bezeichnet.

Antwort Quizfrage #3

Auf den ersten Blick sieht die Antwort auf diese Frage einfach und klar aus. Das Abstimmungsergebnis (100% für „nein, das darf ich nicht“) zeigt das deutlich. Grundsätzlich ist diese Antwort auch – erst einmal – richtig: Ich darf einen Ausschnitt (selbst wenn er kurz ist) aus einem Text/Werk nicht einfach „übernehmen“. Dies haben wir schon im Rahmen der letzten beiden Fragen geklärt. Es ist auch richtig, daß ich im Falle eines Zitats die Quelle angeben muß – dies ergibt sich schon aus § 63 Urheberrechtsgesetz. Ein Zitieren ohne Quellenangabe ist damit nicht erlaubt.

Aber: sind wir damit schon am Ende dieser Antwort angekommen?
Nein, denn sonst wäre diese Frage relativ einfach gewesen! Tückisch ist nämlich folgende Tatsache: Mehrere Fragen in den Fragebögen von Max Frisch lauten einfach nur „Warum?“. Heißt dies nun, daß ich die Frage „Warum?“ nicht mehr verwenden darf?
Wohl kaum, aber es ist trotzdem eine „Einladung“ über diese Frage und die „Tücken“ des Urheberrechts nachzudenken!

Quizfrage #3

In der Quizfrage #2 habe ich mich etwas intensiver mit dem „Fragebogen X“ von Max Frisch beschäftigt. Leider kann ich den Fragebogen ja – ohne entsprechendes Nutzungsrecht – nicht für mein Blog nutzen. Aber ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen: Wie sieht es aus, wenn ich jetzt einfach eine Frage aus diesem Fragebogen nehme und gar nicht erst dazuschreiben, daß sie aus dem „Fragebogen X“ von Max Frisch stammt.

Darf ich das?
Hier können Sie/könnt Ihr „abstimmen„! Die Abstimmung ist übrigens anonym – soweit Sie hier im Blog bzw. bei der Abstimmung keinen Kommentar hinterlassen, kann ich nicht sehen, wer abgestimmt hat.

Ich freue mich auf Ihre/Eure Antworten und Rückmeldungen!