Quizfrage #7

Ich lese gerne und viel – sowohl Romane, Klassiker als auch viele Sach- und Fachbücher aus unterschiedlichen Bereichen. Gerade zu Besprechungen nehme ich immer mal wieder ein aus meiner Sicht passendes Buch mit (wobei ich mich selten mit einem einzigen Buch begnüge). Vor ein paar Tagen hatte ich eine interessante Besprechung, wo es um die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen ging. Natürlich hatte ich auch zu diesem Thema ein passendes Buch dabei, nämlich „Business Model Generation„. Dieses Buch begeisterte auch meine zwei Gesprächspartnerinnen! Daher kam folgende Frage: kannst Du die Seiten, wo die einzelnen Bausteine beschrieben werden (Seiten 25 bis 45 von insgesamt ca. 280 Seiten) scannen und uns mailen? Ja, und hier kommen Sie/kommt Ihr ins Spiel: Was meinen Sie/meint Ihr: darf ich die Seiten scannen und meinen beiden Gesprächspartnerinnen mailen?

Ich bin gespannt auf Ihre/Eure Einschätzung und freue mich auf Abstimmungen, Kommentare und Anmerkungen!

Antwort Quizfrage #6

Erst einmal danke an alle, die abgestimmt und/oder kommentiert haben (und natürlich auch an alle still Mitlesenden). Das Abstimmungsergebnis war diesmal eindeutig: alle sagen „ja, das darf ich“. Leider ist es nicht ganz so einfach!
Man könnte meinen, daß das von mir geschilderte Beispiel unter die sogenannte „Panoramafreiheit“ fällt. Diese Panoramafreiheit ergibt sich aus § 59 UrhG. Aber wenn wir uns den Text von § 59 UrhG etwas genauer anschauen, dann können wir schon die kleine „Falle“ entdecken, denn dort steht nämlich „zulässig ist es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden …..“. Was heißt das nun für unsere Frage?
Also: ich stehe irgendwo auf einer Straße/auf einem Platz und mache ein Foto von einem Gebäude? Ja, ist ok.
Ich stehe auf einer Leiter und mache ein Foto von einem Gebäude? Nein, ist nicht ok – ich muß das Foto ohne Hilfsmittel machen können (das ist übrigens der Punkt, wo das Thema „Google Streetview“ spannend wird – die Kamera war meines Wissens „etwas“ höher …..).
Ich stehe in einem anderen Gebäude und mache das Foto? Ich darf zwar ein – privates – Foto machen, dieses aber nicht veröffentlichen/verbreiten etc. Der BGH hat im Jahr 2003 im Hinblick auf das Hundertwasserhaus in Wien genau diese Frage entschieden. Ein Fotograf hatte von einer gegenüberliegenden Wohnung aus das Haus fotografiert – laut BGH fällt dies nicht unter die Panoramafreiheit des § 59 UrhG, die Zustimmung des Urhebers war folglich notwendig.

Quizfrage #6

Gelegentlich fahre ich von Wuppertal auch mal nach Düsseldorf. In den letzten Jahren sind im „Medienhafen“ ganz tolle neue Gebäude entstanden, die ich im Rahmen einer Stadtführung sogar schon etwas ausführlicher bewundern konnte. Vor ein paar Wochen war ich nun – aufgrund einer Veranstaltung, zu der ich eingeladen war – in einem Gebäude am Rande des Medienhafens und hatte von dort aus einen tollen Blick auf viele dieser neuen und spektakulären Gebäude – ein richtiges „Panoramabild“. Wie ist es? Darf ich von dieser Aussicht (wenn ich mal wieder dorthin eingeladen werde) Fotos machen und diese Fotos veröffentlichen?

Ja oder nein? Was meinen Sie/meint Ihr? Ich freue mich auf Ihre/Eure Teilnahme an der Abstimmung, Fragen und Kommentare!