Antwort Quizfrage #2

Diesmal hatte ich gefragt, ob ich die Fragen aus dem „Fragebogen X“ von Max Frisch in einen Blogbeitrag aufnehmen darf. Die Antwort fiel diesmal nicht ganz so eindeutig wie bei der letzten Frage aus:
– ja: 20%
– nein: 60%
– andere: 20% (mit der Anmerkung: „Wenn die Quelle ordentlich zitiert und kenntlich gemacht wird, was von Frisch ist und was nicht, ja“)

Richtig ist – leider – die Antwort „nein“. Auch hier würde ich (wie in Quizfrage #1) einen Text öffentlich zugänglich machen, ohne daß mir ein entsprechendes Nutzungsrecht vom Urheber bzw. dessen Erben vorliegen. Die Übernahme des Fragebogens in einen Blogbeitrag fällt auch nicht unter das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Mein Blogbeitrag ist definitv kein wissenschaftliches Werk – § 51 Ziffer 1 UrhG hilft mir daher hier nicht. In Frage käme lediglich ein sogenanntes „Kleinzitat“ gemäß § 51 Ziffer 2 UrhG. Dafür reicht es aber nicht, daß ich die Quelle angebe. Vielmehr gibt es hier drei wesentliche Beschränkungen, nämlich:
– im Hinblick auf die Länge der „zitierten“ Stellen: es darf sich nur um kleine Ausschnitte handeln. Eine Übernahme des ganzen „Fragebogen X“ dürfte schon wegen dieser Beschränkung ausgeschlossen sein, da es sich bei dem ganzen Fragebogen nicht mehr um einen kleinen Ausschnitt handelt – weder absolut (Länge des Fragebogens – 25 Fragen auf 5 Seiten) noch relativ (Verhältnis der Länge des Fragebogens zum gesamten Werk – 5 Seiten zu insgesamt 93 Seiten).
– im Hinblick auf den Zitatzweck: damit eine Stelle tatsächlich ein Zitat im Sinne des § 51 UrhG ist, muß eine Verbindung mit dem „Sprachwerk“ vorliegen – ich muß mich also inhaltlich mit der Stelle auseinandersetzen und diese z.B. als Beleg oder als Erörtertungsgrundlage anführen. Soweit ich – wie in meiner Frage vorgeschlagen – nur die Fragen aus dem Fragebogen zum in einem Beitrag darstelle, fehlt es an diesem Zitatzweck. Selbst wenn die Zitatlänge in Ordnung wäre, dürfte ich die Stelle „so“ nicht nutzen, da es sich dann nicht um ein Zitat handelt.
– im Rahmen eines selbständigen Sprachwerks: das hängt davon ab, ob ich „nur“ die Frage übernehme, dann wäre es kein selbständiges Sprachwerk oder ob ich mich im Rahmen eines eigenen Beitrages mit den Fragen beschäftige (dann könnte tatsächlich ein eigenes Sprachwerk vorliegen).

Insgesamt lautet die Antwort also leider: nein.

Quizfrage #2

Bei der Diskussion über das Thema Urheberrecht begegne ich immer wieder dem Begriff „geistiges Eigentum“. Das ist ein Begriff, mit dem ich mich auch noch auseinandersetzen möchte bzw. muß. Als ich gestern vor meinem Bücherregal stand fiel mir ein kleines Büchlein von Max Frisch mit dem Titel „Fragebogen“ auf. In diesem Büchlein befinden sich elf unterschiedliche Fragebögen – darunter der Fragebogen X zum Thema Eigentum. Dieser Fragebogen (bestehend aus 25 sehr interessanten Fragen) wäre eine ganz hervorragende Basis, um über das Thema Eigentum (und damit auch über das Thema „geistiges Eigentum“) nachzudenken. Natürlich ist es dafür notwendig, daß ich die Fragen selbst erst einmal vorstelle. Darf ich die Fragen aus dem „Fragebogen X“ in einen Blogbeitrag aufnehmen?

Was denken Sie/denkt Ihr?
Hier geht es zur „Abstimmung„!

Auch diesmal freue ich mich natürlich über Kommentare, Fragen und Antworten – sowohl hier als auch bei Twitter!

Antwort Quizfrage #1

Herzlichen Dank für die Teilnahme an der ersten Quizfrage – es ist schön zu sehen und zu lesen, daß sich Menschen mit dieser Frage beschäftigt haben. Die „Abstimmung“ wird in wenigen Minuten auch offiziell enden und ich möchte daher die erste Quizfrage auflösen: Leider kann ich einen Artikel – auch wenn er nur von mir handelt – ohne entsprechendes Nutzungsrecht nicht scannen und auf meine Seite stellen. In dem Moment, wo ich einen solchen Artikel scanne und auf meine Website setze, mache ich ihn gemäß § 19a Urheberrechtsgesetz „öffentlich zugänglich“. Auch wenn dies manchmal durchaus im Interesse des Urhebers liegen könnte (Stichtwort: Bekanntheitsgrad) ist eine solche öffentliche Zugänglichmachung jederzeit abmahnbar. Ich sollte also einen solchen Artikel nur dann „online“ stellen, wenn ich vorher geklärt habe, ob der Urheber/die Urheberin bzw. der Verlag mir dieses Recht einräumen. Dies mußten in der letzten Zeit auch einige Künstler feststellen, die wegen der Nutzung von Kunstkritiken abgemahnt wurden – hier ein kurzer Bericht darüber.
Soweit der Artikel selbst online ist, könnte ich jedoch – zumindest derzeit – problemlos auf ihn verlinken. Ob dies so bleibt (Stichwort #Leistungsschutzrecht) wird die nächste Zeit zeigen.

Quizfrage #1

Vor ein paar Tagen habe ich mein Büro (mal wieder) aufgeräumt (ok, ich habe es versucht ….). Dabei ist mir eine lokale Zeitung in die Hände gefallen, die einen tollen Artikel über mich enthält. Leider ist der Artikel online nicht verfügbar (die Zeitung auch nicht). Aber ich könnte den Zeitungsartikel ja scannen und selbst auf meine Website stellen. Da der Artikel ja nur von mir handelt muß daß ja erlaubt sein, oder?

Stimmt das? Ja oder nein? Bitte hier abstimmen!
Natürlich interessiert mich auch, warum Sie/Ihr für ja oder nein stimmt – gerne als Kommentar hier im Blog oder auch auf Twitter an @A_Christofori.

Einladung zum Urheberrechtsquiz

Wer sich im Internet „bewegt“ hat praktisch täglich auch mit dem Urheberrecht zu tun. Aber: Hand aufs Herz – wissen Sie/wißt Ihr wirklich, was Sie tun/Ihr tut? Wie steht es mit Ihren/Euren Kenntnissen im Bereich Urheberrecht?

Ich lade Sie/Euch ein, hier regelmäßig anhand von kleinen Quizfragen das Wissen im Bereich Urheberrecht zu testen. Ich freue mich dabei besonders über Ihre/Eure Gedanken zu der jeweiligen Frage, Ihre/Eure Gegenfragen, Anmerkungen und Links.

Die Auflösung gibt es jeweils (so habe ich es zumindest vor) in der nächsten Woche!