Herzlichen Dank für die Teilnahme an der ersten Quizfrage – es ist schön zu sehen und zu lesen, daß sich Menschen mit dieser Frage beschäftigt haben. Die „Abstimmung“ wird in wenigen Minuten auch offiziell enden und ich möchte daher die erste Quizfrage auflösen: Leider kann ich einen Artikel – auch wenn er nur von mir handelt – ohne entsprechendes Nutzungsrecht nicht scannen und auf meine Seite stellen. In dem Moment, wo ich einen solchen Artikel scanne und auf meine Website setze, mache ich ihn gemäß § 19a Urheberrechtsgesetz „öffentlich zugänglich“. Auch wenn dies manchmal durchaus im Interesse des Urhebers liegen könnte (Stichtwort: Bekanntheitsgrad) ist eine solche öffentliche Zugänglichmachung jederzeit abmahnbar. Ich sollte also einen solchen Artikel nur dann „online“ stellen, wenn ich vorher geklärt habe, ob der Urheber/die Urheberin bzw. der Verlag mir dieses Recht einräumen. Dies mußten in der letzten Zeit auch einige Künstler feststellen, die wegen der Nutzung von Kunstkritiken abgemahnt wurden – hier ein kurzer Bericht darüber.
Soweit der Artikel selbst online ist, könnte ich jedoch – zumindest derzeit – problemlos auf ihn verlinken. Ob dies so bleibt (Stichwort #Leistungsschutzrecht) wird die nächste Zeit zeigen.