Diesmal hatte ich gefragt, ob ich die Fragen aus dem „Fragebogen X“ von Max Frisch in einen Blogbeitrag aufnehmen darf. Die Antwort fiel diesmal nicht ganz so eindeutig wie bei der letzten Frage aus:
– ja: 20%
– nein: 60%
– andere: 20% (mit der Anmerkung: „Wenn die Quelle ordentlich zitiert und kenntlich gemacht wird, was von Frisch ist und was nicht, ja“)
Richtig ist – leider – die Antwort „nein“. Auch hier würde ich (wie in Quizfrage #1) einen Text öffentlich zugänglich machen, ohne daß mir ein entsprechendes Nutzungsrecht vom Urheber bzw. dessen Erben vorliegen. Die Übernahme des Fragebogens in einen Blogbeitrag fällt auch nicht unter das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Mein Blogbeitrag ist definitv kein wissenschaftliches Werk – § 51 Ziffer 1 UrhG hilft mir daher hier nicht. In Frage käme lediglich ein sogenanntes „Kleinzitat“ gemäß § 51 Ziffer 2 UrhG. Dafür reicht es aber nicht, daß ich die Quelle angebe. Vielmehr gibt es hier drei wesentliche Beschränkungen, nämlich:
– im Hinblick auf die Länge der „zitierten“ Stellen: es darf sich nur um kleine Ausschnitte handeln. Eine Übernahme des ganzen „Fragebogen X“ dürfte schon wegen dieser Beschränkung ausgeschlossen sein, da es sich bei dem ganzen Fragebogen nicht mehr um einen kleinen Ausschnitt handelt – weder absolut (Länge des Fragebogens – 25 Fragen auf 5 Seiten) noch relativ (Verhältnis der Länge des Fragebogens zum gesamten Werk – 5 Seiten zu insgesamt 93 Seiten).
– im Hinblick auf den Zitatzweck: damit eine Stelle tatsächlich ein Zitat im Sinne des § 51 UrhG ist, muß eine Verbindung mit dem „Sprachwerk“ vorliegen – ich muß mich also inhaltlich mit der Stelle auseinandersetzen und diese z.B. als Beleg oder als Erörtertungsgrundlage anführen. Soweit ich – wie in meiner Frage vorgeschlagen – nur die Fragen aus dem Fragebogen zum in einem Beitrag darstelle, fehlt es an diesem Zitatzweck. Selbst wenn die Zitatlänge in Ordnung wäre, dürfte ich die Stelle „so“ nicht nutzen, da es sich dann nicht um ein Zitat handelt.
– im Rahmen eines selbständigen Sprachwerks: das hängt davon ab, ob ich „nur“ die Frage übernehme, dann wäre es kein selbständiges Sprachwerk oder ob ich mich im Rahmen eines eigenen Beitrages mit den Fragen beschäftige (dann könnte tatsächlich ein eigenes Sprachwerk vorliegen).
Insgesamt lautet die Antwort also leider: nein.