Quizfrage #8

Am Samstag habe ich den Weihnachtsmarkt in Köln besucht. Schon am Wuppertaler Hauptbahnhof sind mir ein paar „Weihnachtsmarktreisende“ aufgefallen, die sehr lustige „Kopfbedeckungen“ trugen – nämlich Rentiergeweihe aus rotem Plüsch, im Zug saßen dann auch noch Reisende mit leuchtenden Nikolausmützen. Leider hatte ich mein Smartphone nicht dabei, sonst hätte ich ein paar Fotos gemacht. Nachher werde ich den Wuppertaler Weihnachtsmarkt besuchen und bestimmt laufen da auch ein paar Menschen mit diesen lustigen Kopfbedeckungen herum. Darf ich die Weihnachtsmarktbesucher mit den roten Plüschrentiergeweihen fotografieren und die Fotos dann sowohl twittern als auch online (z.B. bei flickr) einstellen?
Ja oder nein? Hier geht es zur Abstimmung – aber ich freue mich natürlich auch über Kommentare hier im Blog oder bei Twitter!

4 Gedanken zu „Quizfrage #8

  1. Wenn die Personen nur Begleitwerk der Weihnachtsmarktszenerie sind, ja. Wenn Sie jedoch hervorgehoben als Portraits fotografiert wurden, nur nach Einholung eines entsprechenden Einverständnisses. Der Profi fragt vorher danach, hat ein passendes Formular dabei oder gleich ein Model, das eine solche Mütze verpasst bekommt. Und da haben wir noch gar nicht nach möglichen Rechten für die Geweihe gefragt 🙂

    Jetzt klicke ich mich zum Quiz.

  2. Auf die richtige Antwort bin ich wirklich gespannt, denn Du beschreibst da eine typische Situation, in die wir alle einmal kommen. Früher hat sich da keiner einen Kopf gemacht, aber weil heute Photo meist gleich Publikation (im Internet) ist, tappt man schnell in eine Falle.
    Nicht nur die dargestellten Personen (und ihr Persönlichkeitsrecht, wenn ich das richtig benenne), auch irgendwelche Markenartikel (falls die Geweihe so etwas wie die *räusper* Tatze von Jack Wolfskin sind) können vielleicht ein Problem und ein Grund zur Abmahnung sein. Ob Webentwicklerin oder Privatfrau – bei Bildern sind wir uns immer unsicher.

  3. Herzlichen Dank für die Antworten – ich war bis vor ein paar Minuten auf dem Wuppertaler Weihnachtsmarkt (leider ohne Sichtung von Plüschrentiergeweihen) und konnt die Kommentare – über die ich mich sehr freue – daher erst jetzt „freischalten“!

  4. Ich habe eben mal in die Ergebnisse geschaut. 50% Nein. Wenn die alle Recht haben, können wir praktisch gar nicht mehr photographieren und – wie z.B. über Google+ fast automatisch – die Handybilder in unseren Account laden und teilen. Ich bin selbst Autorin (Bücher, Fachartikel, Blogs), finde aber eine Rechtsunsicherheit, wie sie heute den normalen Durchschnittsbürger erwartet, einfach unhaltbar.

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