Quizfrage #3

In der Quizfrage #2 habe ich mich etwas intensiver mit dem „Fragebogen X“ von Max Frisch beschäftigt. Leider kann ich den Fragebogen ja – ohne entsprechendes Nutzungsrecht – nicht für mein Blog nutzen. Aber ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen: Wie sieht es aus, wenn ich jetzt einfach eine Frage aus diesem Fragebogen nehme und gar nicht erst dazuschreiben, daß sie aus dem „Fragebogen X“ von Max Frisch stammt.

Darf ich das?
Hier können Sie/könnt Ihr „abstimmen„! Die Abstimmung ist übrigens anonym – soweit Sie hier im Blog bzw. bei der Abstimmung keinen Kommentar hinterlassen, kann ich nicht sehen, wer abgestimmt hat.

Ich freue mich auf Ihre/Eure Antworten und Rückmeldungen!

Antwort Quizfrage #2

Diesmal hatte ich gefragt, ob ich die Fragen aus dem „Fragebogen X“ von Max Frisch in einen Blogbeitrag aufnehmen darf. Die Antwort fiel diesmal nicht ganz so eindeutig wie bei der letzten Frage aus:
– ja: 20%
– nein: 60%
– andere: 20% (mit der Anmerkung: „Wenn die Quelle ordentlich zitiert und kenntlich gemacht wird, was von Frisch ist und was nicht, ja“)

Richtig ist – leider – die Antwort „nein“. Auch hier würde ich (wie in Quizfrage #1) einen Text öffentlich zugänglich machen, ohne daß mir ein entsprechendes Nutzungsrecht vom Urheber bzw. dessen Erben vorliegen. Die Übernahme des Fragebogens in einen Blogbeitrag fällt auch nicht unter das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Mein Blogbeitrag ist definitv kein wissenschaftliches Werk – § 51 Ziffer 1 UrhG hilft mir daher hier nicht. In Frage käme lediglich ein sogenanntes „Kleinzitat“ gemäß § 51 Ziffer 2 UrhG. Dafür reicht es aber nicht, daß ich die Quelle angebe. Vielmehr gibt es hier drei wesentliche Beschränkungen, nämlich:
– im Hinblick auf die Länge der „zitierten“ Stellen: es darf sich nur um kleine Ausschnitte handeln. Eine Übernahme des ganzen „Fragebogen X“ dürfte schon wegen dieser Beschränkung ausgeschlossen sein, da es sich bei dem ganzen Fragebogen nicht mehr um einen kleinen Ausschnitt handelt – weder absolut (Länge des Fragebogens – 25 Fragen auf 5 Seiten) noch relativ (Verhältnis der Länge des Fragebogens zum gesamten Werk – 5 Seiten zu insgesamt 93 Seiten).
– im Hinblick auf den Zitatzweck: damit eine Stelle tatsächlich ein Zitat im Sinne des § 51 UrhG ist, muß eine Verbindung mit dem „Sprachwerk“ vorliegen – ich muß mich also inhaltlich mit der Stelle auseinandersetzen und diese z.B. als Beleg oder als Erörtertungsgrundlage anführen. Soweit ich – wie in meiner Frage vorgeschlagen – nur die Fragen aus dem Fragebogen zum in einem Beitrag darstelle, fehlt es an diesem Zitatzweck. Selbst wenn die Zitatlänge in Ordnung wäre, dürfte ich die Stelle „so“ nicht nutzen, da es sich dann nicht um ein Zitat handelt.
– im Rahmen eines selbständigen Sprachwerks: das hängt davon ab, ob ich „nur“ die Frage übernehme, dann wäre es kein selbständiges Sprachwerk oder ob ich mich im Rahmen eines eigenen Beitrages mit den Fragen beschäftige (dann könnte tatsächlich ein eigenes Sprachwerk vorliegen).

Insgesamt lautet die Antwort also leider: nein.

Eine Frage der Perspektive?

Ich war gestern bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises Medien der CDU Köln/Rhein-Sieg zum Thema Urheberrecht. Titel der Veranstaltung war: „Von Warnhinweisen bis Social Media – Content urheberrechtlich schützen und vermarkten“. Um Mißverständnissen vorzubeugen: mir war schon klar, daß ich hier nicht auf die Befürworter einer Reform des Urheberrechts treffen würde, aber was ich dann hörte (und – um es verarbeiten zu können – auch twitterte) hat mich doch sehr irritiert.
Einleitend ging es um die Frage, ob Warnhinweise zu mehr Bewußtseinsbildung und damit zu mehr Verbraucherschutz und Rechtssicherheit führen. Darüber kann man sicherlich trefflich diskutieren. Leider wurde diese Frage in der Podiumsdiskussion nur kurz aufgegriffen, es ging vielmehr um die grundsätzliche Einstellung zum Urheberrecht. Die Frage „wie kann man die legale Nutzung steigern“ fand ich ja noch interessant (obwohl die Frage irgendwie schon zu beinhalten scheint, daß die illegale Nutzung überwiegt …..) – die Antwort „wir brauchen ein hohes urheberrechtliches Schutzniveau“ überzeugte mich nicht ganz. Ich persönlich habe oft den Eindruck, daß einfach die passenden Geschäftsmodelle fehlen – aber da kann man natürlich anderer Meinung sein.
Danach „kippte“ es dann für mich: man war sich einig, daß das Wissen über das Urheberrecht (gerade bei jüngeren Menschen) nicht besonders ausgeprägt ist. Das sehe ich auch so. Und was will man nun machen? Eine Kampagne (ich fühlte mich an die Werbung mit den Fähnchen erinnert …..)! Nichts gegen urheberrechtliche Aufklärung und Bewußtseinsbildung – aber ich glaube nicht, daß man die aktuellen Fragen und Probleme im Bereich Urheberrecht mit einer Kampagne in den Griff bekommen kann.
Aber weiter: Die Kampagne sollte den Nerds und den Piraten Aufklärung entgegensetzen und in der Schule den Wunsch wecken, über dieses Thema zu sprechen – wir sollten gemeinsam auf die Lichtung treten und für ein starkes Urheberrecht kämpfen (ich blickte suchend im Raum um mich….: wo ist bloß der Wald, in dem ich verschwinden kann…..).
Dann wagte es jemand, den redlichen Nutzer zu erwähnen …. Aber: völlig falscher Ansatzpunkt, denn: wir müssen das Urheberrecht vom Urheber aus betrachten, denn deswegen heißt es ja „Urheberrecht“. Es wurde zwar anerkannt, daß ein Bedürfnis an Aufkärung da ist, aber das kann alles – so das Podium – mit der Kampagne erreicht werden (hört sich an wie der moderne Zauberstab).
Das Podium war sich einig, daß (bis auf ein paar kleinere Punkte) das Urheberrecht nicht verändert werden soll – im Gegenteil, gerade der Bereich Abmahnung (als einzige Sanktionsmöglichkeit) soll nicht verändert werden. Es besteht nämlich (so das Podium) kein Rechtssetzungs- sondern lediglich ein Rechtsdurchsetzungsdefizit. Die Urheber (Künstler) brauchen (so das Podium) insbesondere bessere Auskunftsansprüche.
Ausgangspunkt der Veranstaltung war ganz klar der „dumme und böse Nutzer“ – wer etwas falsch macht, ist halt entweder böse oder dumm. Zu diesem Bild paßten auch Sprüche aus dem Publikum wie „ich kenne keinen Lehrer, der nicht klaut (Texte etc.)“ oder „wenn Sie eine Abmahnung erhalten, dann wissen Sie, daß Sie etwas falsch gemacht haben“. Nur ein einziger Publikumsbeitrag hat auf die Problematik des kaum verständlichen Urheberrechts (gerade auch im Schulbereich) hingewiesen: ein guter Beitrag, für den ich mich auch persönlich bedankt habe.

Was bleibt hängen? Die Frage der Perspektive! Es gibt – grob untereilt – drei Gruppen, die das Urheberrecht ganz unterschiedlich nutzen/anwenden: die Urheber selbst, die Verwerter und die Nutzer. In allen drei Gruppen gibt es natürlich auch „schwarze Schafe“. Aber: mir sind in den letzten Jahren in allen Gruppen Menschen begegnet, die nichts Böses tun wollten, die aber trotzdem „schuldig“ wurden, also gegen das Urheberrecht verstießen. Viele Frage sind selbst unter Juristen umstritten – eine einfache und klare Beurteilung im Sinne von „ja oder nein“ gibt es oft nicht (oder erst nach einiger Zeit, wenn ein Gerichtsturteil vorliegt).
Wessen Perspektive ist denn dann die „richtige“ Perspektive? Das ist meines Erachtens eine Frage, die in die Irre führt. Urheber, Verwerter und Nutzer sind untrennbar miteinander verbunden und voneinander abhängig. Ein Werk, daß keine Nutzer (Leser/Zuschauer etc.) findet, wird dem Urheber/Verwerter keinen wirtschaftlichen Erfolg einbringen. Ein Urheberrecht, daß die Nutzer systematisch kriminalisiert ist so erfolgreich wie ein Ladenkonzept mit dem Plakat an der Eingangstür „Sie sind alle Diebe“. Zudem können wir manchmal (in unterschiedlichen Situationen) auf unterschiedlichen Seiten stehen: mit dem Schreiben dieses Beitrags bin ich (potentiell) als Autorin Urheberin (nein, wir müssen jetzt nicht über die Schöpfungshöhe dieses Beitrags diskutieren), wenn ich andere Beiträge lese bin ich Nutzerin. Nur wenn wir alle Perspektiven – Urheber, Vewerter und Nutzer – angemessen bei der Betrachtung des Themas berücksichtigen – werden wir eine angemessene Vorgehensweise finden. Die Podiumsdiskussion (und auch das Gespräch danach) hat mir klar gemacht: wir alle, die wir im Internet aktiv sind, müssen uns parteiübergreifend für das Internet und unsere Meinungsfreiheit engagieren, wenn wir es nicht tun, dann tut es keiner.

Quizfrage #2

Bei der Diskussion über das Thema Urheberrecht begegne ich immer wieder dem Begriff „geistiges Eigentum“. Das ist ein Begriff, mit dem ich mich auch noch auseinandersetzen möchte bzw. muß. Als ich gestern vor meinem Bücherregal stand fiel mir ein kleines Büchlein von Max Frisch mit dem Titel „Fragebogen“ auf. In diesem Büchlein befinden sich elf unterschiedliche Fragebögen – darunter der Fragebogen X zum Thema Eigentum. Dieser Fragebogen (bestehend aus 25 sehr interessanten Fragen) wäre eine ganz hervorragende Basis, um über das Thema Eigentum (und damit auch über das Thema „geistiges Eigentum“) nachzudenken. Natürlich ist es dafür notwendig, daß ich die Fragen selbst erst einmal vorstelle. Darf ich die Fragen aus dem „Fragebogen X“ in einen Blogbeitrag aufnehmen?

Was denken Sie/denkt Ihr?
Hier geht es zur „Abstimmung„!

Auch diesmal freue ich mich natürlich über Kommentare, Fragen und Antworten – sowohl hier als auch bei Twitter!

Antwort Quizfrage #1

Herzlichen Dank für die Teilnahme an der ersten Quizfrage – es ist schön zu sehen und zu lesen, daß sich Menschen mit dieser Frage beschäftigt haben. Die „Abstimmung“ wird in wenigen Minuten auch offiziell enden und ich möchte daher die erste Quizfrage auflösen: Leider kann ich einen Artikel – auch wenn er nur von mir handelt – ohne entsprechendes Nutzungsrecht nicht scannen und auf meine Seite stellen. In dem Moment, wo ich einen solchen Artikel scanne und auf meine Website setze, mache ich ihn gemäß § 19a Urheberrechtsgesetz „öffentlich zugänglich“. Auch wenn dies manchmal durchaus im Interesse des Urhebers liegen könnte (Stichtwort: Bekanntheitsgrad) ist eine solche öffentliche Zugänglichmachung jederzeit abmahnbar. Ich sollte also einen solchen Artikel nur dann „online“ stellen, wenn ich vorher geklärt habe, ob der Urheber/die Urheberin bzw. der Verlag mir dieses Recht einräumen. Dies mußten in der letzten Zeit auch einige Künstler feststellen, die wegen der Nutzung von Kunstkritiken abgemahnt wurden – hier ein kurzer Bericht darüber.
Soweit der Artikel selbst online ist, könnte ich jedoch – zumindest derzeit – problemlos auf ihn verlinken. Ob dies so bleibt (Stichwort #Leistungsschutzrecht) wird die nächste Zeit zeigen.

Das zunehmende Unsicherheitsgefühl …….

Vor ein paar Tagen habe ich mein Blog gestartet und in meinem ersten Beitrag auch erwähnt, daß mittlerweile kaum ein Tag ohne Meldung zum Urheberrecht vergeht. Nur ein paar Tage später hagelt es wieder Tweets, Berichte und Beiträge zum Thema, denn: es gibt einen ersten Entwurf zum Leistungsschutzrecht (#LSR).  Dabei möchte ich jetzt gar nichts zum #LSR schreiben, es geht mir eher um ein Grundproblem: das Problem der ständig zunehmenden Unsicherheit.

Wir müssen uns jeden Tag in vielen Situationen immer wieder entscheiden. Viele dieser „Entscheidungen“ nehmen wir gar nicht mehr bewußt wahr – wie z.B. beim Autofahren. Das haben wir irgendwann gelernt und wir wissen (meistens), wie wir uns verhalten müssen. Das heißt nicht, daß wir dort keine Fehler machen – aber in der Regel wissen wir ziemlich genau, was wir gerade falsch gemacht haben und meistens geht es ja auch – glücklicherweise – gut aus.

Dieses „gute Gefühl“ zu wissen, was man da tut, ist beim Urheberrecht leider verloren gegangen – und dies nicht erst mit dem aktuellen Entwurf zum #LSR. Stellen Sie sich vor, Sie müßten an einer Kreuzung erst einen Anwalt anrufen, um zu fragen, ob Sie jetzt fahren dürfen oder nicht. So ähnlich empfinde ich es gerade mit dem Urheberrecht. Ganz viele Fragen bleiben offen, ganz viele Nutzugswege stehen unter dem Damoklesschwert einer kostenpflichtigen Abmahnung. Aber kann es denn sein, daß wir vor jedem Tweet, vor jedem Blogbeitrag , Beitrag bei Facebook oder Google+ bzw. vor jedem Verlinken erst eine Auskunft einholen müssen?

Dirk von Gehlen hat in seinem (sehr lesenswerten) Buch „Mashup – Lob der Kopie“ vor einer Kriminalisierung der Bevölkerung durch das Urheberrecht gewarnt. Für mich geht das aktuelle Unsicherheitsgefühl über das Risiko der Kriminalisierung weit hinaus. Das Alltagswissen der Menschen reicht plötzlich nicht mehr aus, um einfache Entscheidungen zu treffen, die ihre Präsenz und Kommunikation in sozialen Netzwerken und/oder auf Blogs betreffen.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob eine Diskussion gut oder schlecht läuft, ggfs. sogar einen Shitstorm auslöst, sondern um die Frage der Angreifbarkeit und Haftung, die – aufgrund der mit Abmahnungen verbundenen hohen Kosten – berechtigterweise Angst auslösen – Angst um die eigene Existenz!

Nach Luhmann entsteht Unsicherheit bei gleichzeitigem Anfall von Wissen und Nichtwissen. Für Entscheidungen konnte man – so Fritz Simon im Buch „Einführung in die systemische Organisationstheorie“ – Seite 66 – das Wissen aus Erfahrungen über die Vergangenheit ableiten und so Entscheidungen für die vermutete Zukunft treffen. Wie aber können wir Entscheidungen für eine unsichere Zukunft treffen, wenn wir die Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht als „sichere Basis“ sondern als Verunsicherung empfinden? Worauf können wir uns – gerade im Bereich Urheberrecht – verlassen? Was ist definitiv und ohne Einschränkung möglich und „erlaubt“?

Ich spüre diese Unsicherheit in vielen Tweets und Beiträgen in Blogs und sozialen Netzwerken und ich bin traurig über diese Entwicklung. Diese Art von Unsicherheit (die durch entsprechende Abmahnungen und Vorfälle noch genährt wird) kann letztlich – und da stimme ich Udo Vetter zu – zu einer „digitalen Kastration“ und damit zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Wenn wir nur noch die Entscheidung haben, ob wir schweigen oder angreifbar sind, dann haben wir keine Meinungsfreiheit mehr.

Wie geht es Ihnen/Euch damit? Überwiegt das Gefühl der Sicherheit (ja, ich weiß, was ich tue)oder das Gefühl der Unsicherheit (hoffentlich darf ich das/hoffentlich geht es gut)?
Über eine Teilnahme an der Abstimmung zu dieser Frage und natürlich auch über Kommentare und Antworten) würde ich mich freuen!

Quizfrage #1

Vor ein paar Tagen habe ich mein Büro (mal wieder) aufgeräumt (ok, ich habe es versucht ….). Dabei ist mir eine lokale Zeitung in die Hände gefallen, die einen tollen Artikel über mich enthält. Leider ist der Artikel online nicht verfügbar (die Zeitung auch nicht). Aber ich könnte den Zeitungsartikel ja scannen und selbst auf meine Website stellen. Da der Artikel ja nur von mir handelt muß daß ja erlaubt sein, oder?

Stimmt das? Ja oder nein? Bitte hier abstimmen!
Natürlich interessiert mich auch, warum Sie/Ihr für ja oder nein stimmt – gerne als Kommentar hier im Blog oder auch auf Twitter an @A_Christofori.

Einladung zum Urheberrechtsquiz

Wer sich im Internet „bewegt“ hat praktisch täglich auch mit dem Urheberrecht zu tun. Aber: Hand aufs Herz – wissen Sie/wißt Ihr wirklich, was Sie tun/Ihr tut? Wie steht es mit Ihren/Euren Kenntnissen im Bereich Urheberrecht?

Ich lade Sie/Euch ein, hier regelmäßig anhand von kleinen Quizfragen das Wissen im Bereich Urheberrecht zu testen. Ich freue mich dabei besonders über Ihre/Eure Gedanken zu der jeweiligen Frage, Ihre/Eure Gegenfragen, Anmerkungen und Links.

Die Auflösung gibt es jeweils (so habe ich es zumindest vor) in der nächsten Woche!